AGBs Im folgenden finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Farbdruck GMBH., gültig ab 1. Jänner 2005 Um die AGB drucken zu können, offnen Sie die agb2005.pdf Datei. Sie benötigen dazu den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. AGB der Farbdruck GmbH, 1210 Wien
gültig ab 01.01.2005 §1. Angebote, Bestellungen, VertragsabschlüsseUnsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch unsere Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden oder die Ware ausgeliefert wird. Die Farbdruck GmbH kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen. Auch nach Vertragsabschluß kann die Farbdruck GmbH den Beginn oder die Fortsetzung der Produktion von einem oben genannten Sicherungsmittel abhängig machen, wenn bezüglich der Kreditwürdigkeit des Kunden ein begründeter Verdacht besteht. §2 DruckabwicklungOhne Andruck, genaue Farbdefinition oder Farbmuster sowie ohne Revision des Druckfilms können wir keinerlei Haftung für Fehler jeder Art übernehmen (dies gilt insb. für Konvertierungsfehler, Ripfehler, Satzfehler und Farbdifferenzen). Die Kosten des farbverbindlichen Andrucks werden vom Auftraggeber getragen. Die Andrucke müssen, um farbverbindlich zu sein, mit dem zum verdruckten Papier und der Tiefdruckmaschine passenden icc. Farbprofil erstellt werden. Das dafür nötige icc. Farbprofil stellt die Firma Farbdruck auf Wunsch zur Verfügung. Die unterschriebene Auftragsbestätigung gilt als Druckfreigabe, auch als Freigabe der Gestaltungsinhalte (soweit nicht anders vereinbart). Die Aufbewahrung der Druckdaten kann nur für eine Woche gewährleistet werden. 2 % Über- oder Unterlieferung sind maschinenbedingt und nicht reklamierbar. §3 PreiseDie Preise ergeben sich aus der am Tag der Beauftragung gültigen Preisliste, aus einem zugestellten Kostenvoranschlag oder schriftlichen Angebot. Sollte die bestellte Leistung terminbezogen sein, ist die Farbdruck GmbH berechtigt, den zur termingerechten Lieferung notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, sofern dies nicht schon im Kostenvoranschlag oder Angebot berücksichtigt wurde. Die Farbdruck GmbH ist zudem berechtigt, jenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, der durch das Verhalten des Kunden entsteht (dies gilt insbesondere für dessen zeitlichen Verzug bei der Abgabe von notwendigen Informationen, Vorlagen oder Freigaben). §4. AbnahmeverzugBefindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe des vollen Preises zzgl. evtl. angefallener Lager-, Liefer- und Beseitigungskosten verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden eine Lagergebühr ( 0,2% des Netto-Gesamtpreises pro Kalendertag) in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. §5 Rechtswidrige InhalteDer Kunde garantiert der Farbdruck GmbH, keinen Druck von rechtswidrigen Inhalten in Auftrag zu geben. Die Farbdruck GmbH wird keine inhaltliche Prüfung der übergebenen Druckunterlagen durchführen. Der Kunde verpflichtet sich, die Farbdruck GmbH bezüglich Ansprüchen aufgrund des Inhalts von Druckunterlagen schad- und klaglos zu halten. §6 Gewährleistung (incl Mengendifferenzen)Offensichtliche Mengendifferenzen die über die 2 % Toleranz hinausgehen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt an die Farbdruck GmbH und den Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Menge, Umhüllung und Verladung. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche auf Gewährleistungen gegen uns nur im Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber (vertraglich oder gesetzlich) haftet. Gewährleistungsansprüche gegen die Farbdruck GmbH stehen nur unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar. §7. Lieferung, Höhere GewaltIm Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten -als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadenersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, behördliche Maßnahmen und jede Form des Arbeitskampfes. Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadenersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unseren Gehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Schadenersatzansprüche sind auf den typischerweise entstehenden Schaden bei Geschäften dieser Art beschränkt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. §8 AnrechnungRegress- und Minderungsforderungen aus von Druckdienstleistungen verschiedenen Leistungen können nicht auf die Vergütung der Druckdienstleistungen angerechnet werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne. Schadenersatzansprüche des Kunden für Druckleistungen bleiben auf max. 20% des Nettodruckpreises (ohne Papierpreis) beschränkt. §9. Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware über; das heißt
§10. ZahlungsbedingungenDie Zahlung des Verkaufspreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen USt.) hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar, durch Überweisung oder durch Bankeinzug zu erfolgen. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach der Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden ist nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. über dem Basiszinssatz zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barvorauszahlung durchzuführen. Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Kunde binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Farbdruck GmbH ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Der Kunde erklärt schon jetzt seine Zustimmung zu einer Forderungsabtretung und wird, entsprechend der Verständigung, an die Farbdruck GmbH oder den Zessionar leisten. Die Farbdruck GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Farbdruck GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.
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