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AGBs

Im folgenden finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Farbdruck GMBH., gültig ab 1. Jänner 2005

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AGB der Farbdruck GmbH, 1210 Wien

gültig ab 01.01.2005

Für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung unserer Produkte sowie für die Erbringung unserer Dienstleistungen sind diese Bedingungen Bestandteil. Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. AGB von Kunden wird bereits hiermit widersprochen, d.h., sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn uns die AGB zur Verfügung gestellt werden und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§1. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschlüsse

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch unsere Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden oder die Ware ausgeliefert wird. Die Farbdruck GmbH kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen. Auch nach Vertragsabschluß kann die Farbdruck GmbH den Beginn oder die Fortsetzung der Produktion von einem oben genannten Sicherungsmittel abhängig machen, wenn bezüglich der Kreditwürdigkeit des Kunden ein begründeter Verdacht besteht.

§2 Druckabwicklung

Ohne Andruck, genaue Farbdefinition oder Farbmuster sowie ohne Revision des Druckfilms können wir keinerlei Haftung für Fehler jeder Art übernehmen (dies gilt insb. für Konvertierungsfehler, Ripfehler,

Satzfehler und Farbdifferenzen). Die Kosten des farbverbindlichen Andrucks werden vom Auftraggeber getragen. Die Andrucke müssen, um farbverbindlich zu sein, mit dem zum verdruckten Papier und der

Tiefdruckmaschine passenden icc. Farbprofil erstellt werden. Das dafür nötige icc. Farbprofil stellt die Firma

Farbdruck auf Wunsch zur Verfügung. Die unterschriebene Auftragsbestätigung gilt als Druckfreigabe, auch als Freigabe der Gestaltungsinhalte (soweit nicht anders vereinbart). Die Aufbewahrung der Druckdaten kann nur für eine Woche gewährleistet werden. 2 % Über- oder Unterlieferung sind maschinenbedingt und nicht reklamierbar.

§3 Preise

Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Beauftragung gültigen Preisliste, aus einem zugestellten Kostenvoranschlag oder schriftlichen Angebot. Sollte die bestellte Leistung terminbezogen sein, ist die

Farbdruck GmbH berechtigt, den zur termingerechten Lieferung notwendigen Mehraufwand in Rechnung

zu stellen, sofern dies nicht schon im Kostenvoranschlag oder Angebot berücksichtigt wurde. Die Farbdruck

GmbH ist zudem berechtigt, jenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, der durch das Verhalten des

Kunden entsteht (dies gilt insbesondere für dessen zeitlichen Verzug bei der Abgabe von notwendigen Informationen, Vorlagen oder Freigaben).

§4. Abnahmeverzug

Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe des vollen Preises zzgl. evtl. angefallener

Lager-, Liefer- und Beseitigungskosten verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden eine

Lagergebühr ( 0,2% des Netto-Gesamtpreises pro Kalendertag) in Rechnung gestellt werden. Weitergehende

Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§5 Rechtswidrige Inhalte

Der Kunde garantiert der Farbdruck GmbH, keinen Druck von rechtswidrigen Inhalten in Auftrag zu geben. Die Farbdruck GmbH wird keine inhaltliche Prüfung der übergebenen Druckunterlagen durchführen. Der

Kunde verpflichtet sich, die Farbdruck GmbH bezüglich Ansprüchen aufgrund des Inhalts von Druckunterlagen

schad- und klaglos zu halten.

§6 Gewährleistung (incl Mengendifferenzen)

Offensichtliche Mengendifferenzen die über die 2 % Toleranz hinausgehen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt an die Farbdruck GmbH und den Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Menge, Umhüllung und Verladung. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist

bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem

Einverständnis erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen

Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können

Ansprüche auf Gewährleistungen gegen uns nur im Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber (vertraglich oder gesetzlich) haftet. Gewährleistungsansprüche gegen die Farbdruck GmbH stehen nur unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar.

§7. Lieferung, Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten -als

solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht

verhindert werden können - sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadenersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, behördliche Maßnahmen und jede Form des Arbeitskampfes. Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadenersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unseren Gehilfen grobe

Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Schadenersatzansprüche sind auf den typischerweise entstehenden Schaden bei Geschäften dieser Art beschränkt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§8 Anrechnung

Regress- und Minderungsforderungen aus von Druckdienstleistungen verschiedenen Leistungen können nicht

auf die Vergütung der Druckdienstleistungen angerechnet werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne.

Schadenersatzansprüche des Kunden für Druckleistungen bleiben auf max. 20% des Nettodruckpreises (ohne

Papierpreis) beschränkt.

§9. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware über; das heißt

(a)
bei Anlieferung durch die Farbdruck GmbH oder von durch die Farbdruck GmbH beauftragte Personen mit der Übergabe am Bestimmungsort;
(b)
bei Abholung durch den Kunden oder durch den Kunden beauftragte Personen, wenn die Ware unser Haus oder das Haus unseres Lieferanten verlassen hat.

§10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Verkaufspreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen USt.) hat -

sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar, durch Überweisung oder durch Bankeinzug zu erfolgen. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach der Einlösung

und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden ist nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei Überschreiten der vereinbarten

Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. über dem Basiszinssatz zu berechnen

und weitere Lieferungen nur noch gegen Barvorauszahlung durchzuführen. Bei Umständen, die die

Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches

Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Kunde binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Farbdruck GmbH ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Der Kunde erklärt schon jetzt seine Zustimmung zu einer Forderungsabtretung und wird, entsprechend der Verständigung, an die Farbdruck GmbH oder den Zessionar leisten. Die Farbdruck GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Farbdruck GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.


§11. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einen laufenden Kontokorrent sowie die Saldoziehung und dessen Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht.

Verfügungen über die Ware dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen.

Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei

Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

sind uns sofort zu melden. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden

Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben,

als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

§12. Leihgegenstände

Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Farbtafeln, Mustervorlagen, Referenzexemplare,

Hardware, Software) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns im Zustand bei Übergabe

(allenfalls mit gewöhnlicher Abnützung) herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch sind für Kaufleute ausgeschlossen.

§13 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern die Abtretung von Forderungen nicht gesetzlich verboten ist, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, dass unsere berechtigten Interessen einer Abtretung nicht entgegenstehen.

§14 Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang des Geschäftsumganges mit der Farbdruck

GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Ausgenommen von der Geheimhaltungs-

und Verschwiegenheitspflicht sind ausschließlich Informationen, welche vor ihrem Erhalt der allgemeinen

Öffentlichkeit bekannt waren bzw den einschlägigen Branchenkreisen zur Verfügung standen. Der Kunde

steht dafür ein, daß die Geheimhaltungsverpflichtung auch von seinen Mitarbeitern eingehalten wird.

§15 Datenschutz

Die Farbdruck GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit

diesen erhaltenen Daten (wie insbesondere Firma, Sitz, FB-Nr, UID-Nr, Ansprechpartner, Auftragsvolumen

etc) über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen weiterzugeben.

§16 Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

§17. Haftung und Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Farbdruck GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährläßiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die Farbdruck GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt (siehe §7) Leistungen unterbleiben. Die Farbdruck GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. Die Farbdruck GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Farbdruck GmbH oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Farbdruck GmbH- Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.


§18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist 1210 Wien (Österreich). Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Gerichtsstand das für Handelssachen wertmäßig zuständige Gericht in Wien oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Wien ist ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche, die gegen einen geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung.